Parkordnung

PARKORDNUNG FÜR BESUCHER VON BELANTIS - DAS ABENTEUERREICH

Willkommen bei BELANTIS - DAS ABENTEUERREICH: Ein Tag zum Entdecken, Staunen, Action pur oder einfach nur zum Genießen erwartet Sie. 

Bei allem Spaß bitten wir Sie dennoch, die übliche Rücksichtnahme und Vorsicht nicht zu vernachlässigen. 

Das bedeutet vor allem, Verantwortung für sich selbst und für andere zu zeigen und die Regeln der Höflichkeit nicht unbeachtet zu lassen. 

Darüber hinaus bitten wir Sie, die nachfolgenden Regeln, unsere Parkordnung, sorgfältig zu beachten, zu deren Einhaltung Sie sich mit dem Betreten von BELANTIS verpflichten. 

„Parkbetreiber“ bzw. „Parkleitung“ bzw. „wir“ oder „uns“ meint im Folgenden jeweils die EVENT PARK GmbH,  Zur Weißen Mark 1, 04249 Leipzig. 

Wenn Sie Zweifel, Kommentare oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unseren Gäste-Support unter online@BELANTIS.de bzw. 0341 / 9103-3333.  

 

GÄSTEVERANTWORTUNG 

Auch wenn wir die geltenden Vorschriften einhalten, erwarten und schätzen wir, dass die Gäste ein gutes Urteilsvermögen haben und verantwortungsbewusst handeln, um ihre eigene Gesundheit und Sicherheit (und die der Personen in ihrer Obhut) zu schützen. Sie müssen nicht nur für Ihre eigene Gesundheit und Sicherheit verantwortlich handeln, sondern auch für die Gesundheit und Sicherheit der Personen in Ihrer Umgebung.

Gäste müssen alle Vorschriften, Empfehlungen und Warnungen LESEN UND ERFÜLLEN und die Freizeiteinrichtungen und -geräte sowie die zur Verfügung gestellte Sicherheitsausrüstung ordnungsgemäß nutzen. Gäste, die sich nicht daran halten, können ohne jegliche Rückerstattung ihres Eintrittstickets aus dem Park verwiesen werden.

Bitte beachten Sie die spezifischen Richtlinien, die am Eingang eines jeden Fahrgeschäfts ausgehängt sind.

Jeder Gast in unserem Park verpflichtet sich zu einem zivilen und rücksichtsvollen Umgang mit anderen Gästen und dem Parkpersonal. Bitte gehen Sie respektvoll mit den Parkeinrichtungen, den Besuchern, dem Personal, der Flora und Fauna um.

 

NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR FAHRGESCHÄFTE UND ATTRAKTIONEN 

WARNUNG! Schätzen Sie Ihre körperlichen und geistigen Fähigkeiten ein, BEVOR Sie „es einfach wagen“.

Fahrgeschäfte und andere Attraktionen im Park können unseren Gästen wunderbare Erinnerungen und aufregenden Spaß bereiten! Aber Vergnügungs- und Wasserbahnen können auch adrenalingeladene Aktivitäten sein, die Ihren Körper und Ihre Sinne durch rasche Beschleunigung, Geschwindigkeit, plötzliche und unvorhersehbare Bewegungen, die Ihren Körper in verschiedene Richtungen bewegen können, erheblich beanspruchen und belasten (z.B. im Nacken und Rücken) und Ihren Herzschlag und Blutdruck beschleunigen.

NEHMEN SIE AN KEINER FAHRT, AKTIVITÄT ODER ATTRAKTION TEIL, WENN SIE UNTER DEM EINFLUSS VON ALKOHOL, DROGEN (UNABHÄNGIG DAVON, OB LEGALE MEDIKAMENTE ODER ILLEGALEN SUBSTANZEN, EINSCHLIESSLICH CANNABIS) ODER ANDEREN SUBSTANZEN STEHEN, DIE IHRE GESUNDHEIT, IHRE SINNE, IHRE GEISTIGE WACHSAMKEIT, IHRE REFLEXE UND/ODER IHRE KOORDINATION BEEINTRÄCHTIGEN KÖNNEN. NEHMEN SIE NICHT AN FAHRGESCHÄFTEN, AKTIVITÄTEN ODER ATTRAKTIONEN TEIL, WENN SIE GESUNDHEITLICHE PROBLEME ODER VORERKRANKUNGEN ODER VERLETZUNGEN HABEN ODER HATTEN, ODER WENN SIE ANGST HABEN, DARAN TEILZUNEHMEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF HERZ-, NERVEN-, MUSKEL-, RÜCKEN-, NACKEN-, KNOCHEN-, GELENK-, SEHNEN-, BÄNDER-, GEHIRN-, AUGEN-, OHREN-, NEUROLOGISCHE ODER ANDERE BESCHWERDEN ODER VERLETZUNGEN, ODER WENN SIE SCHWANGER SIND (ODER SEIN KÖNNTEN) ODER IN DEN LETZTEN MONATEN OPERIERT WURDEN ODER WENN SIE SICH NOCH VON EINER KRANKHEIT, EINEM GEBRECHEN, EINEM MEDIZINISCHEN ZUSTAND, EINER BEHANDLUNG ODER EINEM SONSTIGEN MEDIZINISCHEN VERFAHREN ERHOLEN.

NUR SIE SELBST KÖNNEN FESTSTELLEN, OB SIE KÖRPERLICH UND GEISTIG GESUND GENUG SIND, UM SICHER AN EINER FAHRT IM PARK ODER EINER ANDEREN AKTIVITÄT TEILZUNEHMEN.

PRÜFEN SIE, OB SIE UND DIE PERSONEN IN IHRER OBHUT DIE GRÖSSEN-, GEWICHTS- UND ALTERSBESCHRÄNKUNGEN EINHALTEN. DER PARK GARANTIERT NICHT FÜR IHRE GESUNDHEIT – SIE MÜSSEN SELBST ENTSCHEIDEN, OB SIE FÜR EINE FAHRT ODER AKTIVITÄT GEEIGNET SIND. DAS BEDIENPERSONAL IST BERECHTIGT, EINZELNE PERSONEN (Z.B. AUFGRUND IHRER GRÖSSE, IHRES KÖRPERBAUS ODER IHRER KÖRPERLICHEN ODER GEISTIGEN EINSCHRÄNKUNGEN) ZUM SCHUTZ IHRER GESUNDHEIT ZU IHRER EIGENEN SICHERHEIT ENTSCHÄDIGUNGSLOS VON DER BENUTZUNG EINZELNER EINRICHTUNGEN AUSZUSCHLIESSEN. EIN AUSSCHLUSS AUS SICHERHEITSGRÜNDEN STELLT KEINE DISKRIMINIERUNG DAR, SONDERN DIENT NUR IHRER EIGENEN SICHERHEIT.

DENKEN SIE DARAN, DASS SIE ALLE RISIKEN JEDER AKTIVITÄT, AN DER SIE TEILNEHMEN MÖCHTEN, SELBST TRAGEN. WENN SIE FRAGEN HABEN, HELFEN IHNEN UNSERE MITARBEITER GERNE WEITER.

ALLGEMEINE BETRIEBSREGELN 

Regeln und Voraussetzungen des Zugangs und der Nutzung 

  • Kinder unter 12 Jahren dürfen nur unter Begleitung und Aufsicht einer erwachsenen Aufsichtsperson den Freizeitpark besuchen. 
  • Bei Ausfällen oder zeitlich verzögerter Öffnung von Attraktionen und Shows besteht kein Ersatzanspruch.
  • Hunde dürfen mitgebracht werden, wenn sie an der Leine gehalten werden. Im Interesse aller Freizeitparkbesucher ist durch den Hundebesitzer ein Hygieneset mitzuführen. Bei Bedarf erhalten Sie am Ticketshop ein Set. Hunde müssen stets beaufsichtigt werden. In den Shows oder Fahrattraktionen sind keine Hunde zugelassen. Gefährliche Hunde im Sinne des sächsischen Gesetzes zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden dürfen aus Rücksichtnahme auf andere Freizeitparkbesucher nicht mitgeführt werden (z. B. American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Bullterrier). 
  • Andere Haustiere/Tiere sind im Park ebenfalls nicht erlaubt. Bitte lassen Sie keine Tiere in Ihrem Fahrzeug zurück

  • Ihre Zugangsberechtigung zum Park erlischt, sobald Sie das Gelände verlassen. Wenn Sie das Gelände vorübergehend verlassen möchten, müssen Sie unser Personal vor dem Verlassen informieren, da Sie sich ordnungsgemäß -mit einem Ausweisstempel oder einem anderen vom Park festgelegten Identifikationsmittel- ausweisen müssen, um das Gelände wieder betreten zu können. Ein erneuter Zutritt am selben Tag ist nur mit diesem Identifikationsmittel  möglich.  

  • Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen (einschließlich Cannabis) stehen, kann der Zutritt zum Park verweigert werden. 

  • Auf dem Gelände und den Parkflächen des Parks sowie auf den Flächen vor den Eingängen ist es nicht gestattet, ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Geschäftsführung von BELANTIS Werbung zu betreiben oder Waren oder Dienstleistungen anzubieten. Dies gilt auch für die Durchführung von Meinungsumfragen und Auszählungen. 

  • Die im Park verteilten Terrassen sind ausschließlich für Kunden bestimmt, die ihr Essen in einer der Essensverkaufsstellen des Parks gekauft haben. Parkbesucher können ihre von anderswo mitgebrachten Speisen gern in den Picknickbereichen, an Tischen und Bänken für Parkbesucher verzehren. 
  • Informieren Sie sich immer im Voraus über die betrieblichen Änderungen des Parks und die geschlossenen Bereiche, da hierfür keine Rückerstattungen gewährt werden.
  • Als Familienfreizeitpark liegt uns besonders das Wohl unserer kleinen Gäste am Herzen. Aus diesem Grund gibt es bei uns Raucherbereiche. Bitte rauchen Sie nur in diesen Bereichen. Außerhalb der Raucherbereiche ist das Rauchen nicht erlaubt. Dies gilt auch für E-Zigaretten. Sie finden alle Raucherbereichen auf unserem Parkplan.

Sicherheitsbestimmungen 

  • Die Benutzung unserer Fahrgeschäfte erfordert unbedingt das Tragen von festem Schuhwerk sowie strapazierfähige Kleidung: Einige Attraktionen werden mit Wasser betrieben (siehe Abschnitt Haftung und Haftungsbegrenzung). 

  • Das Rauchen ist in den Gebäuden und insbesondere in den Fahrgeschäften und im Kinderbereich des Parks nicht gestattet. Das gleiche gilt auch in den Wartebereichen und Restaurants. Die Brandschutzordnung auf dem Parkgelände ist strikt einzuhalten. Das Entzünden von Feuer, das Anzünden von Feuerwerkskörpern jeglicher Art und das Grillen sind auf dem gesamten Parkgelände verboten.

  • Besucher dürfen nur die für sie vorgesehenen Wege benutzen. 

  • Der Besitz und das Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (Schusswaffen, Messer, Ketten, Schlagringe, etc.) ist auf dem Gelände des Parks nicht gestattet. 

  • Die Verwendung von ferngesteuerten Flugzeugen und Drohnen ist im Park nicht gestattet. 

  • Während der Nutzung der Fahrgeschäfte ist die Verwendung von Film- oder Videokameras, einschließlich GoPros, sowie von Selfie-Sticks aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Das Gleiche gilt auch für Handys und Smartphones mit Kamerafunktion sowie vergleichbare Geräte.  

  • Den Anweisungen des Parkpersonals, insbesondere hinsichtlich der Benutzung der einzelnen Fahrgeschäfte, ist in Ihrem eigenen Interesse unbedingt Folge zu leisten. 

  • Schwangeren Frauen wird zu ihrer eigenen Sicherheit und zur Sicherheit ihres ungeborenen Kindes empfohlen, die Fahrgeschäfte nicht zu benutzen. 

  • Es ist verboten, absichtlich Lärm zu machen oder tragbare Radios, Kassettenrekorder und ähnliche Geräte zu betreiben. 

  • Das Mitbringen von eigenen alkoholischen Getränken ist nicht gestattet. Wer offensichtlich betrunken ist oder unter dem Einfluss von Drogen (einschließlich Cannabis) steht, wird von der Benutzung der Fahrgeschäfte ausgeschlossen und kann entschädigungslos vom Parkgelände verwiesen werden. Der Parkbetreiber hat insoweit das Recht, jemandem den Zutritt zu seinem Gelände zu verweigern (siehe Recht auf Zutrittsverweigerung und Konsequenzen bei Regelverstößen). 

  • Aus Gründen der Sicherheit für alle Parkgäste ist das Skateboarden, Rollerbladen und die Benutzung von Rollern aller Art, Fahrrädern, Skates und Pedelecs auf dem Parkgelände nicht gestattet. 

  • Das Schwimmen und Baden in den angelegten Gewässern ist nicht gestattet. 

  • Aus Sicherheitsgründen und um die Einhaltung der oben aufgeführten Sicherheitsstandards zu überprüfen, behält sich der Park das Recht vor, ordnungsgemäß autorisiertem Personal die Kontrolle von Rucksäcken, Handtaschen, Beuteln oder ähnlichen Gegenständen unter den Umständen und innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen zu gestatten. 

Ticket und Voucher Regeln 

  • Das Gelände von BELANTIS kann nur mit gültigen Eintrittskarten an den gekennzeichneten Eingängen für Besucher betreten werden. Die Eintrittskarten sind während des Aufenthaltes mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen. Kinder und Jugendliche, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können den Park nur in Begleitung eines Erwachsenen betreten. 

  • Die Eintrittskarte für BELANTIS berechtigt Sie zur kostenlosen und beliebig häufigen Nutzung aller Attraktionen (außer denen, die vorübergehend geschlossen sein können) von BELANTIS während der Öffnungszeiten des Parks und gemäß der jeweiligen Benutzungsordnung der Attraktionen. Die Eintrittskarte umfasst jedoch nicht die Entgelte für münzbetriebene Attraktionen, Geschicklichkeitsspiele und solche Attraktionen, die normalerweise gesondert bezahlt werden müssen.  

  • Sollten einzelne Attraktionen aufgrund von Wartungs- oder Reparaturarbeiten oder aufgrund höherer Gewalt (z.B. starker Wind, eingeschränkte Sicht, Gewitter, COVID-19) nicht nutzbar sein oder nicht stattfinden, hat der Besucher keinen Anspruch auf die volle oder anteilige Rückerstattung des Eintrittspreises. Gleiches gilt auch für den Fall, dass neue Attraktionen noch nicht fertiggestellt sind oder einzelne Attraktionen umgebaut werden müssen. 

  • Wenn Ihr Ticket einen kostenlosen Gast wie z.B. einen Behindertenführer oder eine kostenlose Person pro 10 Schul-/Kindergartenkinder beinhaltet, muss dieser kostenlose Gast zur gleichen Zeit wie der Ticketinhaber und bei seinem ersten Zutritt in den Park eintreten. 

Nutzung der Einrichtungen und Attraktionen im Park und Höflichkeitsregeln 

  • Aus Sicherheits- und Höflichkeitsgründen ist das Tragen von Oberbekleidung und Schuhen im gesamten Park vorgeschrieben. Die bei BELANTIS betriebenen Einrichtungen werden Ihnen im Rahmen der jeweiligen Benutzungsordnung zur Verfügung gestellt. Diese besonderen Benutzungsvorschriften und Sicherheitsbestimmungen, die in Text- oder Bildform außerhalb der einzelnen Einrichtungen angebracht sind, müssen von allen Benutzern vor der Benutzung der jeweiligen Einrichtungen gelesen und unbedingt beachtet werden. Darüber hinaus ist den spezifischen Anweisungen des Bedienpersonals jederzeit Folge zu leisten. 

  • Für einige Fahrgeschäfte gelten besondere Vorschriften hinsichtlich der notwendigen Körpergröße, des erforderlichen Alters und der körperlichen Verfassung der Benutzer. Diese Regeln wurden uns von den Behörden und dem TÜV vorgegeben; sie gelten insbesondere auch für Gäste mit Behinderungen und Schwangere. Bitte beachten Sie, dass bei Gästen mit Behinderungen, die diese Grundvoraussetzungen erfüllen können, diese Gäste bzw. die sie betreuende Person dennoch eigenständig entscheiden müssen, ob die Attraktion für sie individuell geeignet ist. Sie können sich auch auf der Website des Parks informieren: [https://www.belantis.de/besuch-planen/attraktionen-shows/attraktionen]. Die Körpergröße wird mit angezogenen Schuhen gemessen. 

  • Um wartende Gäste nicht zu benachteiligen, ist es erforderlich, eine Attraktion nach der Benutzung zu verlassen und am Eingang wieder zu betreten.  

  • Wenn Sie die Bedienungs- oder Betriebsanleitung oder die Anweisungen des Betriebspersonals wissentlich missachten, kann das Betriebspersonal Sie von der Benutzung der Attraktionen ausschließen, ohne dass dadurch ein Schadensersatzanspruch für Sie entsteht. Das Gleiche gilt auch, wenn Sie versuchen, sich vorzudrängeln. 

  • Sie haften für alle Schäden, die aus der schuldhaften Missachtung der Benutzungsordnung resultieren oder durch schuldhafte (vorsätzliche oder fahrlässige) Handlungen verursacht werden. 

Recht auf Zutrittsverweigerung und Konsequenzen bei Regelverstößen 

Die Parkleitung ist berechtigt, Personen, die gegen die Parkordnung verstoßen oder ohne rechtmäßige Eintrittskarte auf dem Parkgelände angetroffen werden, zum entschädigungslosen Verlassen des Parks aufzufordern und ggf. ein (auch unbefristetes) Hausverbot auszusprechen. 

Wer andere Personen belästigt, die Einrichtungen entgegen der jeweiligen Benutzungsordnung benutzt oder den Anweisungen des Bedienpersonals nicht Folge leistet, kann zum Verlassen des Parks gezwungen werden. Es besteht dann kein Anspruch auf Rückzahlung des Eintrittsgeldes, auch nicht teilweise. 

Die Parkleitung behält sich insbesondere das Recht vor, Personen, die einen Verstoß gegen die folgenden Regeln begehen, den Zutritt zu seinen Einrichtungen zu verweigern oder sie von dort zu verweisen: 

  • Missbräuchliche Verwendung von Eintrittskarten oder Vouchern  

  • Vandalismus oder sonstige schuldhafte Beschädigung der Einrichtungen des Parks oder des persönlichen Eigentums der Mitarbeiter des Parks. 

  • Verhalten, das andere Besucher belästigt oder deren Vergnügen ernsthaft beeinträchtig. 

  • Minderjährige unbeaufsichtigt zu lassen, insbesondere wenn diese die in den vorangegangenen Absätzen beschriebenen Verhaltensweisen zeigen. 

  • Konsumieren, Verkaufen oder Verteilen von Drogen (einschließlich Cannabis) oder Betäubungsmitteln innerhalb des Parkgeländes. Zuwiderhandelnde werden sofort des Parks verwiesen und den Behörden gemeldet. 

Parken 

  • Die Parkplätze werden nicht von uns, sondern für und im Namen des Zweckverbands Planung und Erschließung Neue Harth betrieben. Auf deren Parkplatzordnung wird verwiesen. 

Film- und Fotoaufnahmen 

  • Ihre Filmaufnahmen bei BELANTIS sind für den privaten Gebrauch im Rahmen des KunstUrhG zulässig, d.h. sie bedürfen ggf. der Einwilligung der gefilmten/fotografierten Person. Die Weitergabe von Foto- und Filmmaterial oder die Nutzung von Ideen und Showabläufen für kommerzielle Zwecke bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Geschäftsführung von BELANTIS.  

  • Aus Sicherheitsgründen können Bild- und Tonaufnahmen für private Zwecke vorübergehend untersagt werden. 

  • An ausgewählten Fahranlagen (Huracan, Drachenritt, Fluch des Pharao, Cobra des Amun Ra) werden Souvenir-Fotos von der Fahrt gemacht, die käuflich erworben werden können. 

  • Bei BELANTIS werden zeitweise Film- oder Webcam-Aufnahmen und Fotos vom Parkbetreiber oder Dritten gemacht. Die Bereiche und Attraktionen sind, soweit möglich, gekennzeichnet. Bitte meiden Sie diese Bereiche, wenn Sie nicht wünschen, dass eventuell von Ihnen gemachte Aufnahmen öffentlich verwertet oder per Webcam im Internet ausgestrahlt werden; alternativ können Sie den Fotografen / das Filmteam informieren. Tun Sie dies nicht, gehen wir davon aus, dass eine solche Nutzung honorarfrei gestattet wird. 

  • Aus Sicherheitsgründen werden unsere Attraktionen und der Park per Kamera und Videoaufzeichnung (CCTV) überwacht. 

  • Wenn Sie Zweifel, Kommentare oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unseren Gäste-Support unter online@BELANTIS.de bzw. 0341 / 9103-3333 oder unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@BELANTIS.de[Kontaktdaten des Call-Centers/Datenschutzbeauftragten]. 

Haftung und Haftungsbegrenzung 

Wir haften nur für Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von EVENT PARK GmbH (Parkbetreiber) beruhen. Wird eine wesentliche Vertragspflicht ohne grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verletzt, haften wir nicht für unvorhersehbare oder untypische Schäden. 

Für folgende Situationen und Schäden übernehmen wir keine Haftung: 

  • Wenn Sie einige unserer Fahrgeschäfte nutzen, können Sie komplett nass werden und/oder mitgeführte Gegenstände können beschädigt werden. Aus diesem Grund bitten wir Sie, keine Gegenstände mitzunehmen, die einen Wasserschaden oder andere Schäden erleiden könnten (z. B. Fotoapparate, Videokameras usw.). Kleidung, die durch Wassereinwirkung unbrauchbar gemacht oder beschädigt wird, sowie Fotoapparate, Videokameras etc. können nicht entschädigt werden. 

  • Für abhanden gekommene Gegenstände, insbesondere für Gegenstände, die während der Benutzung eines Fahrgeschäfts verloren gehen oder beschädigt werden, übernehmen wir keine Haftung. Es ist nicht möglich, Fahrten abzubrechen oder abzuschalten, um abhanden gekommene Gegenstände zu bergen. 

  • Für an Fahrgeschäften abgelegte Gegenstände. 

Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den in diesem Abschnitt genannten Haftungsbeschränkungen unberührt. 

Schadensmeldungen 

  • Alle Einrichtungen des Parks werden sorgfältig gewartet und überwacht. Wenn Sie ohne Ihr alleiniges eigenes Verschulden einen Schaden erleiden (einschließlich Sach-, Personen- und sonstiger Schäden), müssen Sie den Schaden vor Verlassen des Parkgeländes der Gästeinformation oder (bei Personenschäden) unserer Erste-Hilfe-Station melden. Melden Sie sich auch dann, wenn der Grund zu der Annahme besteht, dass ein Vorfall möglicherweise erst zu einem späteren Zeitpunkt zu einem Schaden führen könnte. 

  • Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn eine mögliche und zumutbare Schadensmeldung erst nach dem Verlassen des Parks durch die betreffende Person erfolgt. 

Aufsichtspflicht 

Wir weisen alle Eltern und Betreuer von Gruppen darauf hin, ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen, da wir sie davon nicht entbinden können. Bei Verletzung der Aufsichtspflicht tragen Aufsichtspersonen und Eltern die volle Verantwortung für hierdurch verursachte Schäden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. 

Diebstahl 

Bei jedem Diebstahl im Park wird das Parkpersonal die Polizei und/oder den Sicherheitsdienst benachrichtigen. 

Weiterverkauf von Eintrittskarten / Saisonpässen - Vertragsstrafe 

Um den Weiterverkauf von Eintrittskarten (hierzu zählen auch Rabattcoupons, Jahreskarten, Saisonkarten, Freikarten und Voucher aller Art für Speisen und Getränke) und den Missbrauch von Saisonkarten zu verhindern, ist dem Erwerber folgendes nicht gestattet: 

  • Eintrittskarten zu einem höheren als dem vom Erwerber selbst gezahlten Erwerbspreis zu verkaufen. Dies gilt insbesondere auch im Rahmen einer privaten Weitergabe; 

  • Eintrittskarten ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Parkbetreiber gewerblich oder kommerziell zu veräußern; 

  • Eintrittskarten im Rahmen von Gewinnspielen, Reise- oder Hospitalityangeboten oder öffentlich zu Werbe- oder Marketingzwecken ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Parkbetreibers zu verwenden; 

  • Eintrittskarten auf Internet-Auktionsseiten oder anderen Internet-Plattformen zum Verkauf anzubieten, sei es persönlich oder durch Dritte; 

  • Eintrittskarten ohne ausdrücklichen Hinweis auf diese Parkordnung, insbesondere auf diesen Abschnitt, weiterzugeben, auch wenn eine solche Weitergabe nach diesem Abschnitt nicht verboten ist; 

  • Saisonkarten an Dritte weiterzugeben oder Dritten schuldhaft zu ermöglichen, Saisonkarten in sonstiger Weise zu missbrauchen. 

Der Parkbetreiber ist berechtigt, von Personen, die Eintrittskarten und/oder Saisonpässe unter schuldhaftem Verstoß gegen diese Bestimmungen weitergeben und/oder anbieten, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100,00 € je Verstoß zu verlangen. Die Anzahl der Verstöße richtet sich nach der Anzahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder genutzten Eintrittskarten und/oder Saisonpässe. 

Im Falle eines Verstoßes gegen die vorgenannten Verbote verlieren die Eintrittskarten und Saisonpässe ihre Gültigkeit und berechtigen nicht mehr zum Besuch von BELANTIS. Darüber hinaus behält sich der Parkbetreiber das Recht vor, Personen, die gegen die vorgenannten Verbote verstoßen haben, den Kauf von Eintrittskarten und Saisonpässen zukünftig zu verweigern und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Schritte einzuleiten. 

Wenn Sie Zweifel, Kommentare oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unseren Gäste-Support unter online@BELANTIS.de bzw. 0341 / 9103-3333. 

Und nun wünschen wir Ihnen einen sorglosen, unvergesslich schönen Tag und viel Spaß bei BELANTIS! 

 

Ritter
Lohnt sich bereits ab dem 2. Besuch!

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